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Meine Kanzlei betreut kleine und mittlere Betriebe und Unternehmen bei Vertragsgestaltungen, bei Fragen des Kauf-, Werkvertrags- und Baurechts einschließlich VOB, des Miet- und WEG-Rechts, des Gesellschafts- und Arbeitsrechts. Ich ziehe Ihre offenen Forderungen ein, notfalls mit Hilfe des Mahn-, Klage- und Zwangsvollstreckungsverfahrens. Die Regulierung von Schadenersatzansprüchen z.B. aus Verkehrsunfällen ist bei mir ebenfalls in guten Händen. Sie können sich selbstverständlich auch als Privatperson jederzeit vertrauenvoll an mich wenden.

Damit der Gang zu Gericht nicht erforderlich wird, berate ich gerne schon im Vorfeld außergerichtlich. Ist das gerichtliche Verfahren unumgänglich, prozessiere ich offensiv und mit gründlichster Vorbereitung. Höchste Einsatzbereitschaft, kurzfristige Verfügbarkeit, Mobilität und ein zuverlässiges Sekretariat garantieren die bestmögliche Bearbeitung der Mandate.

Als besonderen Service biete ich  an: 

  • Mobilität: Haus- und Firmenbesuche nach Vereinbarung
  • Erreichbarkeit: rund um die Uhr, auch am Wochenende, kurzfristige Termine

Ihr Vorteil:

Bei einer Ortsbesichtigung kann ich mir ein besseres Bild von Ihrem Unternehmen und der Angelegenheit z.B. bei bau-, kauf-, werkvertraglichen oder nachbarrechtlichen Angelegenheiten machen. Hierbei können Beweise aufgenommen werden, z.B. durch Fotos. In einem späteren Prozess kann ich Ihnen auch als Zeuge zur Verfügung stehen.

Sie ersparen sich den zeit- und kostenaufwendigen Weg zum Rechtsanwalt sowie den Transport eventuell bereits umfangreicher Dokumente. Die Aufnahme des Mandats findet in ihrer vertrauten Umgebung statt. 

Kosten:

Ich rechne nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Das RVG geht grundsätzlich von Gebühren aus, die sich nach dem Gegenstandswert richten. Teilweise sind feste Gebührensätze vorgesehen, zum Teil aber auch Satzrahmen. Weiterhin sind Betragsrahmen vorgesehen, d.h. Gebühren, die nach nach ihrem Mindest- und Höchstbetrag begrenzt sind. Außerdem sieht das RVG auch feste Betragsgebühren vor, wie zum Beispiel in der Beratungshilfe. Ich erstelle Ihnen im Vorfeld auf Wunsch gerne eine Übersicht der voraussichtlich anfallenden Kosten.

Weiterhin besteht die Möglichkeit nach Stundensätzen abzurechnen. Dazu wird jeweils eine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen. Auch hierbei unterrichte ich sie im Vorfeld über die voraussichtlich anfallenden Kosten.



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